Pflege-Update 2025: So profitieren Sie von den Erhöhungen!
Zum Stichtag 1. Juli 2025 gibt es eine wichtige Neuerung: das gemeinsame Entlastungsbudget. Es bündelt die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Jahresbudget von 3.539 Euro. Außerdem entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Während der Verhinderungspflege wird für bis zu acht Wochen die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Eine weitere Flexibilisierung ergibt sich durch die Möglichkeit, bis zu 843 Euro des nicht in Anspruch genommenen Budgets der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege zu verwenden, so dass insgesamt ein Budget von bis zu 2.528 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung steht.
Diese Reformen sind Teil des Pflegeweiterentwicklungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Auch in den kommenden Jahren sind weitere Anpassungen geplant, um dem demografischen Wandel und dem steigenden Pflegebedarf Rechnung zu tragen und die Pflege flexibler und finanziell tragbarer zu gestalten.
Diese Reformen sind Teil des Pflegeweiterentwicklungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). In den kommenden Jahren sind weitere Anpassungen geplant, um dem demografischen Wandel und dem steigenden Pflegebedarf Rechnung zu tragen und die Pflege flexibler und finanziell tragbarer zu gestalten. Eine weitere planmäßige Erhöhung der Pflegeleistungen ist für Anfang 2028 vorgesehen, deren Höhe sich an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung orientieren wird.
Bereits heute können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 das Umwandlungsrecht nutzen. Dieser ermöglicht es, bis zu 40 Prozent der nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen in Leistungen zur Unterstützung im Alltag umzuwandeln. Damit können die Mittel flexibel für Betreuung, Haushaltshilfe oder Begleitung eingesetzt werden und die häusliche Pflege erleichtern. Dies ist eine wichtige Ergänzung zum Entlastungsbetrag und trägt wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen bei. Informieren Sie sich jetzt über Ihre neuen Ansprüche und Möglichkeiten in der Pflegeversicherung!