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Pflegepaket 2025

barrierefrei24: Die Pflegereform 2025 Was Sie wissen müssen

  • 3 min.

Die Pflegereform 2025 bringt bedeutende Änderungen für Pflegebedürftige und ihre Familien mit sich. Ab Januar 2025 steigen die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent, was sowohl das Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge und weitere wichtige Leistungen betrifft. Ein zentraler Punkt der Reform ist die Einführung eines gemeinsamen Entlastungsbudgets im Juli 2025, das Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibler nutzbar macht.

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In diesem Artikel

  1. 01 Pflege-Update 2025: So profitieren Sie von den Erhöhungen!

Pflege-Update 2025: So profitieren Sie von den Erhöhungen!

Steigendes Pflegegeld, mehr Entlastungsmittel & das neue Budget – Entdecken Sie Ihre Vorteile!
Gute Nachrichten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Die Pflegeleistungen in Deutschland werden deutlich angehoben. Ab dem 1. Juli 2025 treten wichtige Änderungen in Kraft, die finanzielle Entlastung und mehr Flexibilität in der häuslichen Pflege bringen. Schon jetzt profitieren Pflegebedürftige von einer Erhöhung aller Pflegegeld- und Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent. Das bedeutet zum Beispiel höhere Beträge in Pflegegrad 2 (347 Euro Pflegegeld, 796 Euro Pflegesachleistung) und in Pflegegrad 5 (999 Euro Pflegegeld, 2299 Euro Pflegesachleistung). Außerdem steigt der monatliche Entlastungsbetrag auf 131 Euro und der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel auf 42 Euro. Auch die Leistungen für Verhinderungspflege (1.685 Euro pro Jahr) und Kurzzeitpflege (1.854 Euro pro Jahr) werden angehoben. Außerdem steigen die Leistungen für Tages- und Nachtpflege, der Wohngruppenzuschlag und die vollstationäre Pflege je nach Pflegegrad. Auch der Zuschuss für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) steigt auf 53 Euro monatlich.

Zum Stichtag 1. Juli 2025 gibt es eine wichtige Neuerung: das gemeinsame Entlastungsbudget. Es bündelt die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Jahresbudget von 3.539 Euro. Außerdem entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Während der Verhinderungspflege wird für bis zu acht Wochen die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Eine weitere Flexibilisierung ergibt sich durch die Möglichkeit, bis zu 843 Euro des nicht in Anspruch genommenen Budgets der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege zu verwenden, so dass insgesamt ein Budget von bis zu 2.528 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung steht.

Diese Reformen sind Teil des Pflegeweiterentwicklungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Auch in den kommenden Jahren sind weitere Anpassungen geplant, um dem demografischen Wandel und dem steigenden Pflegebedarf Rechnung zu tragen und die Pflege flexibler und finanziell tragbarer zu gestalten.

Diese Reformen sind Teil des Pflegeweiterentwicklungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). In den kommenden Jahren sind weitere Anpassungen geplant, um dem demografischen Wandel und dem steigenden Pflegebedarf Rechnung zu tragen und die Pflege flexibler und finanziell tragbarer zu gestalten. Eine weitere planmäßige Erhöhung der Pflegeleistungen ist für Anfang 2028 vorgesehen, deren Höhe sich an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung orientieren wird.

Bereits heute können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 das Umwandlungsrecht nutzen. Dieser ermöglicht es, bis zu 40 Prozent der nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen in Leistungen zur Unterstützung im Alltag umzuwandeln. Damit können die Mittel flexibel für Betreuung, Haushaltshilfe oder Begleitung eingesetzt werden und die häusliche Pflege erleichtern. Dies ist eine wichtige Ergänzung zum Entlastungsbetrag und trägt wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen bei. Informieren Sie sich jetzt über Ihre neuen Ansprüche und Möglichkeiten in der Pflegeversicherung!
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